Serviceleistung STK und MTK
Elektrogeräte müssen aus sicherheitstechnischen Gründen in Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen, etc. regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet und geeicht werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften. Die Juramed GmbH bietet durch ausgebildete Technikern die vorgeschriebenen Prüfungen Ihrer medizinischen Geräte an.
Noch kein Juramed Kunde? Kein Problem!
Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.
Sicherheitstechnische Kontrollen (STK)
Sinn der STK ist festzustellen, ob das Gerät zum Zeitpunkt der Prüfung funktionsfähig ist, ob es sich in ordnungsgemäßem Zustand befindet und ob zu erwarten ist, dass dieses Gerät auch bis zur nächsten Überprüfung noch den Anforderungen der MPBetreibV entspricht. So ist ein rechtzeitiges Erkennen von Gerätemängeln und daraus entstehenden Gefahren für Patienten, Anwender und Dritte möglich.
Die sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) sind regelmäßig wiederkehrende Prüfungen an Medizinprodukten gemäß der MPBetreibV nach den Vorgaben des Herstellers. Der Prüfungsumfang richtet sich nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und ist alle 2 Jahre durchzuführen, sofern der Hersteller keine kürzeren Prüffristen vorgibt (siehe Gebrauchs- und Bedienungsanleitung). Die vorgenommenen Kontrollen müssen durch ein Prüfprotokoll dokumentiert werden, aus dem zu entnehmen ist, dass es sich um eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) im Sinne der MPBetreibV handelt.
In diese Kategorie fallen Geräte wie zum Beispiel Defibrillatoren, EKG-Geräte, Reizstromtherapiegeräte, Laser, Narkosegeräte und Dialysegeräte.
Messtechnische Kontrollen (MTK)
Die Messtechnische Kontrolle (MTK) ist in Deutschland eine Kontrolle der Messgenauigkeit, bei der die Einhaltung der zulässigen Fehlergrenzen von Medizinprodukten mit Messfunktion laut Herstellerangaben überprüft wird.